Bedingungen für den Kauf und die Einlösung von Geschenkgutscheinen
1. Geltungsbereich
Für den Kauf und die Einlösung von Geschenkgutscheinen in unseren KIND Fachgeschäften in der Schweiz gelten die folgenden „Bedingungen für den Kauf und die Einlösung von Geschenkgutscheinen“.
2. Vertragspartner
Zum Kauf eines Geschenkgutscheins sind nur Personen berechtigt, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Der Vertrag kommt zwischen Ihnen als Käufer und der KIND Hörzentralen AG, Hertensteinstrasse 8, 6004 Luzern als Verkäufer zustande.
3. Zustandekommen des Vertrages
Die in unseren KIND Fachgeschäften dargestellten Produkte (Gutscheine) sind lediglich als Aufforderung zur Bestellung zu verstehen. Sie stellen kein verbindliches Angebot dar.
4. Einlösung der Geschenkgutscheine
Den Gutschein können Sie innerhalb der gesetzlichen Frist, d. h. bis zum Ende des fünften Jahres nach dem Datum des Gutscheinkaufs, in allen KIND Fachgeschäften in der Schweiz einlösen. Ist der Preis der Leistung, für die der Gutschein eingelöst wird, geringer als der Gutscheinwert, verbleibt das Restguthaben auf dem Gutschein. Eine Barauszahlung oder Verzinsung des Gutscheinwerts ist ausgeschlossen. Der Gutschein kann nur für den Kauf von Waren und nicht für den Kauf von weiteren Gutscheinen verwendet werden.
Die Gültigkeitsdauer des Gutscheins über den Differenzbetrag entspricht der verbleibenden restlichen Gültigkeitsdauer des ursprünglichen, nur teilweise eingelösten Gutscheins. Der Gutschein ist übertragbar. Der Verkäufer kann mit befreiender Wirkung an den jeweiligen Inhaber leisten. Dies gilt nicht, wenn der Verkäufer Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis von der Nichtberechtigung, der Geschäftsunfähigkeit oder der fehlenden Vertretungsberechtigung des jeweiligen Inhabers hat.
Der Anspruch auf Einlösung des Gutscheins verjährt innerhalb von 5 Jahren.